Der Traum von vielen: Ein eigenes kleines Geschäft oder Café eröffnen, sein eigener Chef sein. Durch die Corona-Pandemie mussten 2020 viele Leute diesen Traum aufgeben und ihr Gewerbe abmelden, da sie die Umsatzverluste nicht auffangen konnten. Aber: Die Lage entspannt sich und so steigt auch die Zahl der Unternehmensneugründungen wieder. Ganz wichtig für alle, die in die Selbstständigkeit starten, ist neben genügen Startkapital, aber auch der richtige Versicherungsschutz, den meistens verfügen Unternehmensgründer nicht über einen ausreichenden finanziellen Puffer, selbst wenn es nur kleine Schäden sind, die entstehen.
Wenn man sich selbstständig machen möchte, benötigt man nicht nur das entsprechende Kapital, sondern auch die ein oder andere Versicherung. Welche Verträge man privat und betrieblich benötigt, hängt unter anderem auch von der Geschäftsidee, die man umsetzen möchte, ab, denn derjenige der in teure Maschinen investiert, benötigt einen anderen Schutz als derjenige, der ein rein digitales Unternehmen betreibt.
Wer sich mit einer eigenen Firma selbstständig machen möchte, denkt in erster Linie erstmal nicht an die Versicherungen, die er für sein Start-Up benötigt. Trotzdem sollte man, bevor man an die Neugründung herangeht, sich auch über die benötigten Versicherungsverträge Gedanken machen und diese in den Business-Plan mit einfließen lassen.
Absolutes Muss: Die Krankenversicherung
In Deutschland benötigt jeder eine Krankenversicherung - die Zeiten, wo man als Selbstständiger auf einen solchen Vertrag verzichten konnte, sind vorbei. Grundsätzlich hat man als Selbstständiger die Wahl zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV). Oft wählt ein junger Selbstständiger aus Kostengründen die PKV, da der Beitrag bei den Einstiegstarifen sehr niedrig ausfällt. Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass dies nicht für immer so bleibt und die Beiträge in den nächsten Jahren steigen können. Sollte man Familie haben, kann es unter Umständen mehr Sinn machen, in der GKV zu bleiben, weil Frau und Kinder beitragsfrei mitversichert sind, da in der PKV für jeden Versicherten ein eigener Beitrag zu zahlen ist.
Welche Lösung die optimale ist, kann nur durch eine individuelle Beratung ermittelt werden: Jeder Mensch und jede persönliche Situation stellt sich anders da.
Der Schutz der Arbeitskraft - existenzieller Schutz
Ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung kann dafür sorgen, dass man gar nicht und nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kann. Im Krankheitsfall bekommt ein GKV-Versicherter Selbstständiger kein Krankengeld (Einkommensabsicherung im Krankheitsfall) , es sei den, er versichert dieses extra nach.
Auch hat der Selbstständige in den seltensten Fälle Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu erwarten. Gerade aus diesem Grund ist eine vernünftige Risikoabsicherung wichtig. Dies kann beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine Grundfähigkeitsversicherung sein. Welcher Vertrag in Frage kommt, hängt hierbei neben der Gesundheit des Existenzgründers aus vom ausgeübten Beruf ab.
Welche Versicherungen machen Sinn
Das hängt in erster Linie von der Art der Neugründung an. Wer im kreativen Bereich (Werbeagentur, Grafik, Design) unterwegs ist, benötigt eher eine Vermögensschadenhaftpflicht, als ein Bäcker. Auf alle Fälle ist eine Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll, die einen vor Forderungen von selbstverursachten Schäden (auch der Mitarbeiter) schützt - in einigen Berufen wie Architekt, Heilpraktiker oder Rechtsanwalt, sind solche Haftpflichtversicherungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hat man eine hochwertige Büroausstattung oder teure Maschinen in seinen Geschäftsräumen kann auch eine Betriebsinhaltsversicherung Sinn machen. Wer im produzierenden Gewerbe tätig ist, sollte auch über den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung nachdenken.Auf jeden Fall ist eine individuelle Bewertung notwendig, um den richtigen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Werden immer wichtiger: Cyberversicherungen
Relativ neu im Bereich der Gewerbeversicherungen sind die Cyberversicherungen; Die Anzahl von Hacker- bzw. Spam-Attacken ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Insbesondere wenn Ihr mit vertraulichen und persönlichen Kundendaten arbeitet, können Schäden durch Hacker-Attacken existenzbedrohend sein; aus diesem Grund sollte man den Abschluss einer entsprechenden Cyberversicherung in Erwägung ziehen.
Rechtsschutzversicherung: Wenn es Streit gibt
Auch das kann passieren: Rechtsstreitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern. Folgende Kosten werden von einer Rechtsschutzversicherung üblicherweise übernommen:
Betriebsunterbrechung
Die Praxis eines Arztes wird durch einen Brand zerstört. Neben dem Schaden durch die zerstörten medizinischen Geräte, müssen Ersatzräume angemietet werden. Die Kosten für diese Betriebsunterbrechung betragen 150.000 Euro, hauptsächlich durch den Ersatz bzw. die Reparatur der Geräte verursacht.
Ertragsausfall
Ein Wasserrohrbruch überflutet eine Rechtsanwaltskanzlei. Durch die nun anstehenden Trocknungs- und Sanierungsarbeiten bedingt, kann der Anwalt keine Klienten in seinen Räumen empfangen und beraten. Die Kanzlei muss bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten geschlossen bleiben.
Haftpflicht
In einem Blumenladen rutscht ein Kunde auf einer Wasserlache aus und bricht sich dabei den Arm. Die Krankenkasse des Kunden stellt Regressforderungen für die Behandlungskosten. Auch der Arbeitgeber des Opfers stellt Ansprüche auf den Ersatz
der Lohnfortzahlung.
Rechtsschutz
Eine Fensterbaufirma baut bei einem Kunden neue schalldichte Fenster ein. Der Kunde verweigert daraufhin die Zahlung mit dem Hinweis, die Fenster wären gar nicht schalldicht und nur einfach verglast. Die Fensterbaufirma muss auf die Zahlung des Rechnungsbetrages klagen.
Forderungsausfall
Eine Schreinerei liefert maßangefertigte Möbel im Wert von 25.000 Euro an einen Kunden. Kurz darauf meldet der Kunde Privatinsolvenz an und zahlt die Rechnung nicht. Die Möbel hingen sind und bleiben verschwunden.
Worauf muss man als Start-Up beim Abschluss von Versicherungsverträgen achten?
Zunächst einmal ist es so, das man als Neugründer in den allermeisten Fällen Kapital nur sehr begrenzt zur Verfügung steht. Man sollte also genau überlegen, welche Verträge man abschliesst. Hier macht vergleichen absolut Sinn: Die Preisunterschiede bei gleichen Leistungen können sehr hoch sein. Auch sollte man sich nicht überversichern: Wenn die Büroeinrichtung vom Sperrmüll ist, benötigt man keine Betriebsinhaltsversicherung.
Außerdem sollte man drauf achten, dass die Verträge auf die eigene Branche zugeschnitten sind: Ein Maler hat einen anderen Bedarf als ein Werbedesigner oder ein Arzt.
Fazit: Ohne Versicherungen sollte man keine Neugründung wagen. Manche Verträge sind Pflicht, vieles optional. Beratung ist in einem solchen Fall sehr wichtig. Sparen Sie allerdings nicht an der falschen Stelle und versuchen, ohne Versicherung den Start in die Zukunft zu meistern.
Podcast: Diese Versicherungen benötigt man als Existenzgründer
Übrigens: Auch Influencer und Blogger sind vor Abmahnungen und Klagen nicht sicher - auch hier kann man mit den entsprechenden Verträgen vorsorgen. Mehr Informationen für Versicherungen für Influencer und Blogger findest Du hier.
Je eher, desto besser: Die Altersvorsorge
Jeder Selbstständige sollte sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge beschäftigen. Die meisten Selbstständigen zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein - bedeutet also, dass man hier selber tätig werden muss. Welche Möglichkeiten bieten sich hier ?
In erster Linie fällt einem hier die private Rentenversicherung ein. Sie bietet eine lebenslange Rente - auch mit Garantien - oder auch eine einmalige Kapitalauszahlung. Rentenversicherung gibt es (noch) in der klassischen sicherheitsorientierte Variante mit Garantien, oder die fondsgebundene Variante. Auch hier gibt es eine garantierte lebenslange Rente, allerdings bei weniger Garantien als bei der klassischen Variante. Als sogenannte Rürup-Rente (auch Basisrente) ist die Altersvorsorge sogar staatlich gefördert: Man kann einen Großteil der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen..