KFZ-Versicherungen sind teuer - und wer eine hohe SF-Klasse hat, spart ordentlich Beitrag. Wenn man aber länger kein Fahrzeug auf sich zugelassen hat, verfällt die SF-Klasse und damit der Rabatt. Wie man das verhindern kann, zeige ich Euch in diesem Beitrag.
Wie lange bleiben Schadenfreiheitsklassen gültig ?
Die deutschen Versicherer haben keine einheitliche Regelung, wie lange SF-Klassen nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes anerkannt werden. Die meisten Versicherer geben Dir sieben Jahre Zeit, andere Versicherer erkennen die SF-Klasse sogar nach 10 Jahren noch an. Ganz wenige Versicherer bieten dies sogar unbegrenzt an.
Wie geht man am geschicktesten vor ?
Die Versicherer können Deinen alten Schadensfreiheitsrabatt nur anerkennen, wenn Sie diesen auch nachprüfen können. Aus diesem Grund solltest Du nach Beendigung Deines KFZ-Vertrages die zugehörigen Unterlagen noch aufheben. Einige Versicherer verlangen eine Kopie des Führerscheins, damit Du nachweisen kann, dass Du während des ganzen Unterbrechungszeit eine Fahrerlaubnis hattest - wenn nicht, wirst Du für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft.
Wer bei dem Neuabschluss eines Versicherungsvertrages eine andere KFZ-Versicherung als die alte wählt, kann auch dorthin seine SF-Klasse übertragen lassen. Dies funktioniert allerdings nur, solange die Daten beim Versicherer gespeichert werden. In der Regel werden diese Daten nach einigen Jahren gelöscht - auch hier regelt das jeder Anbieter unterschiedlich, wie lange diese Daten gespeichert werden.
Versicherungszeit bestätigen lassen
Um nicht auf die Daten der Versicherung angewiesen zu sein, kann man sich vorsorglich eine Bescheinigung nach Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen lassen. Hierbei bestätigt Dir Deine Versicherung die Dauer des Vertragsverhältnisses, die Anzahl und Daten der gemeldeten Schäden. Dieses Dokument sollte bereits mit der Kündigung angefordert werden und wird von vielen Gesellschaften als Nachweis der SF-Klasse akzeptiert.
Reaktivierung einer fremden Schadenfreiheitsklasse
Man kann sich auch den Schadensfreiheitsrabatt eines Familienmitgliedes übertragen lassen. Übertragbar sind allerdings nur die Anzahl an Jahren, die man selber erfahren haben könnte. Hat man also fünf Jahre den Führerschein, kann man sich maximal 5 SF-Klassen übertragen lassen. Um sich die SF-Klassen übertragen zu lassen, muss man allerdings bestimmte Fristen einhalten, die wiederum von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind - Die Spanne reicht hier von 12 Monaten über 7 Jahre bis unbegrenzt.
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