Steinschläge an der Windschutzscheibe gehören zu den ärgerlichen Begleiterscheinungen des Autofahrens. Doch welche Versicherung übernimmt die Kosten, wenn die Scheibe beschädigt wird? Hier werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Versicherungen und deren Deckung im Falle von Steinschlagschäden.
Zahlt meine KFZ-Haftpflichtversicherung ?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Allerdings übernimmt sie nicht die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, einschließlich Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Die Teil- und Vollkaskoversicherungen bieten Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko deckt dabei bestimmte Risiken, darunter auch Glasbruch, was Schäden an der Windschutzscheibe einschließt. In den meisten Fällen übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten ohne Selbstbeteiligung.
Selbstbeteiligung beachten
Bei der Kaskoversicherung ist jedoch eine Selbstbeteiligung üblich. Bevor die Versicherung einspringt, müssen Sie einen festgelegten Betrag selbst tragen. Es lohnt sich, die Vertragsbedingungen zu prüfen und die Höhe der Selbstbeteiligung zu kennen.
schnelle Reaktion im Schadensfall
Im Falle eines Steinschlags ist eine zügige Reaktion wichtig, um die Schäden nicht zu verschlimmern. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und lassen Sie den Schaden von einer Fachwerkstatt begutachten.
Die Übernahme der Kosten bei Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe hängt maßgeblich von der Art der abgeschlossenen Versicherung ab. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung hier nicht einspringt, bieten die Teilkasko, Vollkasko oder spezielle Glasbruchversicherungen entsprechenden Schutz. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen sowie eine schnelle Reaktion im Schadensfall sind entscheidend, um die Reparaturkosten effektiv abzudecken.
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