Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Endet die Familienversicherung mit Vollendung des 26. Lebensjahres, habt Ihr die Möglichkeit, Euch zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium und kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Antworten zum Thema findet Ihr hier.

 

Thomas Renker - Versicherungsmakler - Krankenversicherung für Studenten - BU für Studenten - Studentenversicherung

Wer kann sich von der Kranken-versicherungspflicht befreien lassen und welche Bedeutung und hat diese Entscheidung?

Für Studierende besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Diese beginnt mit dem Tag der Einschreibung. Zu Studienbeginn hat man die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Voraussetzung: Man war unmittelbar vorher nicht versicherungspflichtig und kann eine andere Krankenabsicherung nachweisen. 



Wann und wie kann man sich befreien lassen?

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist innerhalb der ersten drei Monate möglich; dazu muss bei der zuständigen Krankenkasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Hat man noch keine Leistungen erhalten, erfolgt die Befreiung rückwirkend, sonst zum nächsten Ersten des Folgemonats. Die Befreiung gilt auch für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung.



Ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht rückgängig zu machen?

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nicht widerrufbar und gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise

  • wenn während des Studiums eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird
  • Wenn nach abgeschlossenem Studium ein Zweitstudium begonnen wird, was nicht direkt folgt - die Unterbrechung muss dabei mehr als einen Monat betragen