Dies fragte vor nicht allzu langer Zeit eine große bekannte Boulevardzeitung auf ihrer Startseite, um gleich darauf die Antwort zu geben: Nein, besser nicht. Aber warum sollte man dies nicht tun und gibt es doch Gründe, die für eine Kündigung eines solchen Vertrages sprechen?
Lebens- und Rentenversicherungen mit Garantiezins
Eins vorneweg: Wir sprechen hier so genannten "klassischen" Lebens- und Rentenversicherung, die mit einem Garantiezins versehen sind und nicht von fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen. Im Gegensatz zu fondsgebundenen Versicherungen, bei denen in Fondsanteile investiert wird, landet bei den klassischen Verträgen Ihr Geld in klassischen "sicheren" Anlagen wie Rentenpapieren oder Staatsanleihen. Und genau dieser Umstand sorgt dafür, das viele aktuelle Verträge Probleme haben.
Schwierigkeiten, den Garantiezins zu erwirtschaften
Aufgrund der jetzt schon länger anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Versicherungsgesellschaften sogar mittlerweile Probleme, den Garantiezins, als die garantierte Rendite des Vertrags zu erwirtschaften. Von Überschüssen brauchen wir da gar nicht erst reden. Wie dramatisch dies ist zeigt, das selbst der aktuell sehr niedrige Garantiezins von 1,25% kaum zu erwirtschaften ist. Und das ist auch einer der Gründe, warum diese Verträge zur Zeit weder als Altersvorsorge, noch als Kapitalanlage taugen: Die Rendite ist zu niedrig, es gibt Anlagen, die bei ähnlichem Risiko bessere Erträge erwirtschaften. Interessant könnte ein solcher Vertrag nur für Leute sein, die per Einmalbeitrag einzahlen und somit eine sofortbeginnende Rente abschliessen und ab sofort jeden Monat eine fest vereinbarte Rente erhalten. Für alle anderen Menschen dürften diese Verträge nicht mehr interessant sein - hier kann man über eine Kündigung nachdenken; allerdings mit dem Gedanken im Hinterkopf, das man in der Regel nicht das Geld zurück bekommt , das man eingezahlt hat: Eine Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages ist fast immer mit Verlusten verbunden.
Altverträge NICHT kündigen
Etwas anders sieht es bei Altverträgen aus, die noch einen hohen Garantiezins inkludiert haben. Bei diesen Verträgen fallen zwar aus den oben genannten Gründen wahrscheinlich die Überschüsse weg, aber die Garantiezins bleibt und wieder der Name es sagt: Er ist garantiert. So hatte ich z.B. vor kurzem einen Vertrag aus dem Jahre 2001 auf dem Tisch, der noch einen Garantiezins von 3,25% hatte. Solche Konditionen bekommen Sie heute NICHT mehr. Bei Altverträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind die ausgezahlten Erträge komplett steuerfrei. Auch das ist mittlerweile abgeschafft und die Erträge müssen versteuert werden.
Bei finanziellen Problemen: Beitragsfreistellung
Sollten Sie aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sein, Ihren monatlichen Beitrag zur Lebens- oder Rentenversicherung zu zahlen, besteht grundsätzlich neben der Kündigung die Möglichkeit, den Vertrag "beitragsfrei"zu stellen. Dies bedeutet, das Sie keine Beiträge mehr zahlen, das Guthaben sich aber weiter für Sie verzinst. Mit Sicherheit eine bessere Möglichkeit, als den Vertrag zu kündigen und hohe Abschlagszahlungen in Kauf zu nehmen. Eine weitere Alternative könnte auch sein, Ihre Police an einen Ankäufer von Lebensversicherungsverträgen zu verkaufen. Vor einiger Zeit hatten wir hier im Blog einen Beitrag dazu.
Fazit: Die Kündigung ist vor allem für Altverträge die schlechtere Alternative - meist haben Sie hier Konditionen, die heute nicht mehr verfügbar sind. Bei erst vor kurzem abgeschlossenen Verträgen muss man genau hinschauen, was hier die bessere Alternative ist.
Policenschreck-Podcast: Soll ich meine Lebensversicherung kündigen ?
Lebensversicherung verkaufen
Sie einigen Jahren gibt es Anbieter, die bestehende Lebensversicherungsverträge aufkaufen. Der Vorteil für den Kunden ist, dass er üblicherweise mehr Geld bekommt, als wenn er den Vertrag kündigen würde. Die Angelegenheit hat allerdings einen Haken: Nicht alle Vertragsarten werden von den Policenaufkäufern auch angenommen; Riesterrenten, Rüruprenten oder baV-Verträge werden nicht aufgekauft
.
Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich private Lebens- und Rentenversicherungen auch rückabwickelnd. Der Vorteil dieser Methode: Der Kunde bekommt in der Regel deutlich mehr als den Rückkaufswert des Vertrages heraus. Für eine Rückabwicklung einer Lebensversicherung kommen Verträge in Frage, die zwischen 1982 und 2015 abgeschlossen wurde. Mehr dazu erfährst du hier.
Soviel rausholen, wie es geht
Trotz allem haben Sie als Kunde die ein oder andere Möglichkeit, eine höhere Ablaufleistung, bzw. Rente aus Ihrem Vertrag herauszuholen, was Sie sonst dem Versicherer schenken würden. Wenn Ihr Vertrag erst in einigen Jahren ausläuft, haben Sie die Möglichkeit, durch eine jährliche Zahlungsweise Ihre Ablaufleistung zu erhöhen. Bei unterjähriger Zahlweise wird nur ein Teil des Jahresbeitrags komplett verzinst; dass beeinflusst die Ablaufleistung des Vertrages und kann Ihnen hunderte Euro einbringen.
Verzicht auf die Dynamik und Zusatzversicherungen
Eine weitere Möglichkeit, die Kapitalleistung zu optimieren, ist ein Verzicht auf die dynamische Beitragserhöhung. Dies hört sich erstmal widersinnig an, allerdings fallen bei jeder Erhöhung des Beitrags auch neue Abschlusskosten an. Haben Sie weniger als 10 Jahre bis zur Auszahlung, verzichten Sie auch die Erhöhung und widersprechen der Dynamisierung schriftlich.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss Zusatzoptionen wie eine Unfall-Tod-Zusatzversicherung und eine BU mit geringer Rente miteingeschlossen haben, sollten Sie darüber nachdenken, ob diese Bausteine sinnvoll für Sie sind: Auf alle Fälle sind sie teuer und knabbern an der Rendite des Hauptvertrages.
NICHT kündigen!
Haben Sie Ihren Vertrag schon vor vielen Jahren abgeschlossen, ist eine Kündigung eigentlich ein Tabu: Denn trotz Verringerung der Überschussanteile finden Sie aktuell kein anderes Produkt mit einer vergleichbar hohen Verzinsung und dieser Sicherheit. Die Abschluss- und Vertriebskosten sind schon lange bezahlt, der größte Teil der Beiträge wird verzinst. Sollten Sie finanziell nicht mehr in der Lage sein, die Beiträge zu zahlen, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei oder überlegen Sie, ob Sie den vertrag an einen Policenankäufer veräußern.
Audioblog: Der Beitrag zum Anhören
Nutzen Sie bei Rentenversicherungen die "Aufschuboption"
In vielen Verträgen gibt es die Möglichkeit, den Auszahlungsbeginn nach hinten (oder vorne ) zu verschieben. Es kann sich möglicherweise lohnen, die Auszahlung der Rente in die Rentenphase zu legen; so lassen sich möglicherweise Steuern sparen.
Kapitalzahlung oder Rente?
Wird die Rentenzahlung von Ihnen nicht unbedingt benötigt, weil Sie andere Einnahmen oder andere Renten haben, sollten Sie prüfen, ob eine Auszahlung des gesamten Kapitals für Sie nicht sinnvoller ist. Eine Rente sichert das Langlebigkeitsrisiko ab, und läuft weiter, wenn das Kapital eigentlich schon aufgebraucht ist. Aus diesem Grund gehen die Versicherer auf Nummer sicher und rechnen mit einer großzügigen Lebenserwartung. Sollten Sie vorher versterben, freut sich in der Regel der Versicherer und die Versichertengemeinschaft, denn wenn kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, gehen die Erben leider leer aus.
Achtung Steuer!
Beziehen Sie in Ihre Überlegungen auch die Steuer mit ein: Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträge ist die Auszahlung prinzipiell steuerfrei, wenn folgendes erfüllt ist: mind. 12 Jahre Laufzeit, mind. 5 Jahre Beiträge gezahlt, Todesfallsumme mind. 60% der Beitragssumme
Bei Verträgen ab 2005 sieht es etwas anders aus: Hier ist Ertragsanteil ( Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Kapitalauszahlung) zur Hälfte steuerpflichtig, wenn folgendes erfüllt ist: Laufzeit mind. 12 Jahre, Auszahlung frühestens mit 60 Jahren ( Vertrag ab 2012: 62), bei Verträgen ab 1.4.2009 muss die Todesfallsumme mind 50% der Beitragssumme betragen
Fazit:
Trotz sinkender Überschüsse haben Sie als Kunde noch Möglichkeit, die Höhe der Ablaufleistung und Rente zu beeinflussen
- Umstellung auf jährliche Zahlungsweise
- Verzicht auf Dynamikerhöhungen in den letzen Jahren der Vertragslaufzeit
- Verzicht auf Zusatzversicherungen
- Verschieben Sie die Rentenzahlung auf später
- prüfen Sie, ob eine Kapitalauszahlung für Sie besser ist, als eine Rentenzahlung