Auch die Basisrente ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Riester-Rente wird hier aber auf die Komponente der Zulage verzichtet; der Vorteil dieser Vorsorgeform liegt einzig und allein in den gewährten Steuervorteilen. Eingeführt wurde sie 2005, um auch Selbstständigen bzw. Nicht-Riesterfähigen eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen.
Die Basisrente stellt für Personen, die in der Ansparphase ein relativ hohes steuerpflichtiges Einkommen haben, eine attraktive Form der Altersvorsorge da, insbesondere dann, wenn sie nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Auch die Basisrente steht in der Kritik, da sie wenig flexibel ist und es beispielsweise kein Kapitalwahlrecht gibt und das eingezahlte Kapital nicht vererbt werden kann. Der große Vorteil der Basisrente ist, das relativ hohe Beträge (2018: 23.712 Euro bei Ledigen und 47.784 bei Verheirateten) maximal als steuerlich angesetzt werden können - deutlich mehr als beispielsweise bei der Riester-Rente.
Positiv zu bewerten ist, dass das Vertragsguthaben nicht pfändbar ist und auch bei einer längeren Arbeitslosigkeit nicht bei ALGII ("Hartz IV) angerechnet wird.
Zahlreiche Besonderheiten, die man kennen sollte
Doch bevor man den Vertrag abschliesst, sollte man die Voraussetzungen für die Basisrente kennen, damit es am Ende keine böse Überraschung gibt:
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge; ähnlich wie die Riester-Rente. Die Gewährung der Förderung, bei der Basisrente ist dies die Ansetzbarkeit der Beiträge in der Steuererklärung, ist an bestimmte Auflagen gebunden. Eine davon ist, dass eine Auszahlung des Kapitals NUR als Rente möglich ist.
In der Tat wird eine Basisrente üblicherweise nur als Leibrente ausgezahlt. Aber unter bestimmten Voraussetzungen ist dennoch eine Kapitalauszahlung möglich.
Ist das angesparte Kapital so niedrig, dass die Zahlung einer monatlichen Rente für das Versicherungsunternehmen unwirtschaftlich wäre, können Anbieter und Kunde vereinbaren, dass die monatliche Rente in eine jährliche Rente umgewandelt wird.
Alternativ ist es auch möglich, die Kleinstrente einmalig auszuzahlen. Hat der Kunde mehrere Verträge beim gleichen Versicherer, werden Renten zusammengerechnet.
2018 betrug die Höhe der Kleinstbetragsrente 30,45 Euro im Monat. Wessen Rente also nicht höher als dieser Betrag ist, kann sich das Kapital auszahlen lassen.
Allerdings sind sowohl die Auszahlung als Rente, als auch als Kapital voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Versteuerung)
Keine Alternative zur Auszahlung von Kapital
Eine Kündigung des Vertrages ist zwar möglich, allerdings wird im Gegensatz zu herkömmlichen Renten- und Lebensversicherung bei der Kündigung kein Kapital ausgezahlt. An dieses kommt man in der Tat erst bei Rentenbeginn wieder ran.