Die Basisrente als Ersatz für die Riester-Rente

Die Riester-Rente scheint am Ende: Viele Versicherer nehmen die Riester-Produkte aus dem Vertrieb, die Politik war nicht in der Lage, bzw. wollte die Riester-Rente nicht reformieren, was allerdings aufgrund des immer weiter fallenden Garantiezinses notwendig gewesen wäre.

Ob es nach der Bundestagswahl 2021 die Riester-Rente noch gibt, ist ungewiss. Was aber sollen Leute, die staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen wollen, nun tun ? Es gibt eine Alternative, die jahrelang schon relativ unbeachtet nebenher läuft...

 

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Die Alternative für die Riester-Rente gibt es schon seit Jahren: Die Basisrente. Bei der Basisrente werden keine Zulagen vom Staat gezahlt, die Förderkomponente ist hier die steuerliche Behandlung der eingezahlten Beiträge: Von maximal 25.787 Euro (Stand 2021) Beiträgen für die Basisrente, kann ein Lediger 92% (Stand 2021) als Sonderausgaben ansetzen. Dieser Wert steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 %. 

Versteuert werden muss die Basisrente allerdings auch: Für Renten, die im Jahr 2021 beginnen, sind 81% der Rente steuerpflichtig - ab 2040 sind die Rentenzahlungen komplett zu versteuern.

Aber warum kann die Basisrente, die jahrelang ein Nischenprodukt für gut verdienende Selbstständige war, eine Alternative sein ?

 

Der Basisrente fehlt die Garantie-Komponente

Was sich eigentlich wie ein Widerspruch anhört, ist tatsächlich aber ein Vorteil: Die Politik hatte bei der Konzeption der Basisrente schon von vornherein auf eine Garantie-Komponente wie beispielsweise die Beitragsgarantie bei der Riester-Rente verzichtet. Das bedeutet, dass die Kundengelder offensiver und etwas risikoreicher angelegt werden dürfe, als es bei der Riester-Rente möglich wäre. Das Bedeutet in der aktuell vorherrschenden Niedrigzinsphase: Eine deutlich bessere Chance auf gute Renditen. Auch ist die Verwaltung der Verträge nicht so komplex und bürokratisch wie bei Riester-Verträgen, was zu geringeren Vertragskosten führt. Da stellt sich der ein oder andere jetzt vielleicht die Frage ? Wo ist bei dieser Basisrente nun der Haken ?

 

nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar

In der Tat gibt es zwei Punkte, die in Beratungsgesprächen immer wieder aufploppen, wenn man über die Basisrente spricht:

Zum einen ist die Basisrente nicht kapitalisierbar, was bedeutet, dass das Kapital nur in Form einer lebenslangen Rente an den Versicherten zurückfließt. Bei der Riester-Rente kann man sich zu Rentenbeginn immerhin 30% entnehmen - das ist bei der Basisrente nicht möglich. Der zweite Punkt ist, dass in der Grundkonzeption der Basisrente keine Vererbarkeit vorgesehen ist.

 

Policenschreck-Podcast: Die Basisrente als Renditekicker 


Während man bei der fehlenden Kapitalisierung nichts machen kann, kann man immerhin dafür sorgen, dass im Todesfall des versicherten das ganze Kapital NICHT der Versichertengemeinschaft zufliesst, sondern dessen Erben. Dies kann man beispielsweise in der Ansparphase durch eine Hinterbliebenenrente und in der Rentenbezugsphase durch den Einbau einer sogenannten Rentengarantiezeit (die Rente wird mindestens für eine Zeit von x Jahren gezahlt - egal über der Versicherte lebt oder vorher verstirbt). Zwar kosten diese Optionen etwas an Rendite, allerdings lösen sie auch das Problem der Vererbbarkeit.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Policenschreck - Thomas Renker