Riester und Elternzeit

Der Riester-Rente wird ja immer wieder vorgeworfen, sie sei zu komplex und das Prozedere schwer verständlich. Vieles ist dabei ein Vorurteil, aber manchmal werden Vorurteile aber auch bestätigt - und zwar, wenn es um die Kindererziehungszeiten geht...

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Policenschreck - Riester-Rente

Das Elternteil, dass sich in den ersten drei Jahren dazu entschliesst, zu Hause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern, bekommt von der Gesetzlichen Rentenversicherung für diese Kindererziehungszeiten drei Entgeltpunkte gutgeschrieben und man ist somit in dieser Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

 

Aufgrund dieser Rentenversicherungspflicht ist der zu hause bleibende Elternteil unmittelbar zulagenberechtigt. Bedeutet also, dass auch in der Kindererziehungszeit die staatlichen Riesterzulagen (154 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage ). Ausschlaggebend für die Zahlung der vollen Zulage ist ein jährlicher Sparbeitrag, der 4% dem Vorjahresbrutto entspricht, aber mindestens der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr.

 

Kindererziehungszeit und Riester-Förderung

 

Die Kindererziehungszeit beginnt einen Monat nach der Geburt des Kindes und endet nach 36 Monaten. 

Wird innerhalb der Kindererziehungszeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich für dieses Kind die Kindererziehungszeit um die Anzahl an Monaten, wo beide Kinder gleichzeitig erzogen werden. 

Bei Mehrlingsgeburten gilt: Hier werden die Kindererziehungszeiten doppelt oder dreifach berücksichtigt.

 

Kindererziehungszeiten beantragen

 

Kindererziehungszeiten werden einem nicht automatisch gutgeschrieben - man muss sie beantragen.

Dazu muss man sich von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung das entsprechende Formular herunterladen und ausfüllen.

Hier muss man sich dann durch ein 12seitiges Formular durchkämpfen und dieses dann ausgefüllt und unterschrieben an die Deutsche Rentenversicherung zurückschicken. Andernfalls kann es einem passieren, dass man zum einen die Kindererziehungszeiten nicht gutgeschrieben bekommt (schlecht für die Höhe der Altersrente ), zum anderen bedeutet dies auch, dass die Zulagenstelle etwaige gezahlte Riesterzulagen zurückfordert.

Insgesamt alles ziemlich komplex und für Menschen, die sich nicht so in dieser Materie bewegen schwer zu durchschauen.

Kontakt - Policenschreck Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim

Social Media / Webseite weiterempfehlen

Versicherungen Rüsselsheim - Versicherungsberatung Rüsselsheim - Versicherungen Groß-Gerau

   Bahnhofstraße 28 - 65428 Rüsselsheim am Main

   Kontakt

 

 

 


Mehr InfosProvenExpertKundenbewertungen
www.policenschreck.de

4,88 von 5

SEHR GUT

64 Bewertungen

100%

Empfehlungen

KundenserviceSEHR GUT (4,95)

Preis / LeistungSEHR GUT (4,83)

18.11.2024Empfehlung! Sehr kompetent, freundlich und zuvorkommend. Auch sehr hilfsbereit, wenn er selbst keinen Nutzen davonträgt. Sehr zu empfehlen!
06.10.2024Empfehlung! Der Service des "Policenschrecks" verdient diesen Namen und ist absolut empfehlenswert! Nach dem Leerstand eines Gebäudes aufgrund eines Todesfalls forderte die vorherige Versicherungsgesellschaft einen dreimal so hohe Versicherungsbeitrag. Herr Renker half uns sachkundig und geduldig, indem er eine für uns passende und im Vergleich mit zuvor kaum teurere Versicherung fand. Alles lief fernmündlich und per E-Mail, die Beratung war unverbindlich und jederzeit transparent. Vielen Dank!
14.06.2024Empfehlung! Kompetente u. detaillierte Beratung.
05.06.2024Empfehlung! Herr Renker hat umgehend und kurzfristig auf meine Anfrage reagiert, sehr schneller, unkomplizierter Service, Herr Renker verfügt über viel Fachwissen, dass er zielsicher einsetzt, er konnte mir direkt helfen, sehr gute, professionelle Beratung, kann ich jedem nur empfehlen, Erstkontakt tatsächlich unverbindlich und

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Versicherungen Rüsselsheim - Versicherungsmakler Groß-Gerau