Dienstunfähigkeitsversicherung

Auch bei einem Beamten kann irgendwann der Punkt erreicht sein, wo er einfach nicht mehr weiter arbeiten kann und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden muss. Um sich gegen den Einkommensverlust im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die speziell auf Beamtenbedürfnisse zugeschnitten Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. 

 

Was bedeutet eigentlich Dienstunfähigkeit ?

 

Beamte gelten als dienstunfähig, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen ( BBG §14). Für Länder- oder Kommunalbeamte können auch andere Regeln gelten - dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Beamte auf Lebenszeit werden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt von max. 71,75%. Den Anspruch auf das Ruhegehalt erhält man allerdings erst nach einer Dienstzeit von fünf Jahren - Die Höhe  ist abhängig von der Dienstzeit und steigt mit jedem Jahr an.

 

Warum benötigen gerade Berufsanfänger eine Dienstunfähigkeitspolice ?

 

Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre Dienst absolviert haben, haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden auch nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen, wenn sie dienstunfähig werden. 

Danach werden die Betroffenen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Allerdings haben sie auch dort erst nach fünf Jahren Anspruch auf Leistungen.

Podcast:

Die Dienstunfähigkeitsversicherung


Wo sind  die Unterschiede zwischen einer BU und einer DU ?

 

Aufgrund der Definition im Bundesbeamtengesetz kann eine Dienstunfähigkeit (DU) deutlich früher ausgesprochen werden, als eine Berufsunfähigkeit. Die Definitionen lauten:

 

Berufsunfähigkeit:

 

"Eine BU muss voraussichtlich 6 Monate andauern oder muss schon seit 6 Monaten bestehen. Dazu muss allerdings auch eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 50% erreicht werden."

 

Dienstunfähigkeit

 

"Dienstunfähig ist, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er in den nächsten 6 Monaten wieder voll dienstfähig ist."

 

Ist der Beamte also mehr als 3 von 6 Monaten krank gewesen und ist dauerhaft mit einer gewissen - nicht zwingend 50%igen - Leistungseinschränkung zu rechnen, so wäre der Beamte im Sinne des Gesetzes DU, aber noch nicht BU gemäß der Versicherungsbedingungen. Bedeutet also deutlicher gesagt: Man kann dienstunfähig sein, aber nicht berufsunfähig.

 

Wenn BU dann mit  "DU-Klausel"

 

Hier wird schon deutlich, dass eine normale BU für Beamtenbedürfnisse nicht optimal ist. Schauen wir uns den Ablauf doch mal etwas genauer an: 

 

Eine BU-Leistung müssen Sie beantragen. Der Versicherer reagiert in der Regel mit der Zusendung eines 20-30seitigen Fragebogens, dem sich ein Besuch beim Arzt anschliesst. Die Auswertung von Gesundheitsbogen und Arztbericht dauern natürlich lange - oft wird auch die für die BU-Leistung notwendigen 50%ige Leistungseinschränkung nicht erreicht , was zur Ablehnung des BU-Antrages führt. 

 

Bei einer anstehenden Dienstunfähigkeit schickt der Dienstherr Sie zum Amtsarzt. Sollte dieser eine DU feststellen, bekommen Sie vom Dienstherrn Ihre Entlassungsurkunde, die Sie gleich darauf beim Versicherer einreichen. Die Urkunde langt als Nachweis, die Leistung wird fällig.

 

Der Unterschied: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer, ob eine Berufsunfähigkeitvorliegt. Bei einem Vertrag mit DU-Klausel prüft der Versicherer nur, ob eine Ruhestandsversetzung vorliegt und ob dies aus medizinischen Gründen erfolgt ist. Jetzt mag der ein oder andere Denken: Eigentlich überflüssig zu erwähnen, dass Versicherer eine DU nur aus medizinischen Gründen anerkennen. Dies hat aber einen realen Hintergrund: 

Als die Deutsche Post privatisiert wurde, hatte man auf einmal zahlreiche Mitarbeiter mit Beamtenstatus zu viel. Um sich einfach von diesen Mitarbeitern zu trennen, wurden diese einfach in den Ruhestand versetzt. 

Die Bedingungswerke der alten Versicherungen kannten nur die Ruhestandsversetzung als alleinigen Auslöser der Dienstunfähigkeit. 

 

Zwischenfazit: Eine "normale"  BU reicht hier oftmals nicht aus - Fragen Sie Ihren Vermittler/Makler/Vertreter, ob das Ihnen vorliegende  Angebot eine "DU-Klausel" enthält. Wenn nicht, nehmen Sie lieber Abstand vor dem Abschluss.

 

 

Der Unterschied zwischen einer "echten" und einer "unechten" und einer vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel

 

 

Die "echte Dienstunfähigkeitsklausel"

 

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel langt die Vorlage der Entlassungsurkunde als Nachweis über die Dienstunfähigkeit. Diese Klausel ist die einfachste, gibt es aber nur noch in Altverträgen. Grund ist die oben bereits beschriebene Privatisierung bei der Deutschen Post.

 

Aktuell gilt als "echte" Dienstunfähigkeitsklausel, wenn der Beamte aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt wird.

 

Die "unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel"

 

Hierbei gilt der Versicherungsschutz nur für Beamte Lebenszeit: "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit"

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Somit haben Sie über einen Vertrag mit solch einer Klausel keinen Vorteil aus der der DU-Klausel und müssen den Weg über die Berufsunfähigkeit gehen.

 

Die "unechte Dienstunfähigkeitsklausel"

 

Diese Klausel ist eigentlich nur eine verkappte Berufsunfähigkeitsversicherung: "Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze". Das bedeutet, dass bei einer unechten DU-Klausel dem Versicherer nachweisen muss, dass ich gesundheitlich geschädigt bin; der Versicherer hat also ein eigenes Prüfrecht.

 

 

In Deutschland gibt es nur eine begrenzte  Anzahl von Versicherern, die Dienstunfähigkeitsversicherungen anbieten. Darüber hinaus gibt es auch einige Anbieter, die die sogenannten "DU-Klauseln" in ihren Bedingungen vermerkt haben. Hier sollte man sich die entsprechenden DU-Klauseln genau anschauen.

 Informieren Sie sich bei Ihrem Makler, bzw. Vermittler.

 

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Berufsunfähigkeitsversicherung