Beamte in Deutschland müssen sich anders absichern, als "normale" Angestellte in der Privatwirtschaft. So kommt der Dienstherr, also der Bund bei Bundesbeamten oder das Land bei Landesbeamten für einen Teil der Krankheitskosten seiner Beamten auf. Dieses System nennt sich "Beihilfe". Die Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten ist abhängig vom Beihilfeland, dem Familien- und dem Berufsstatus. Beihilfeberechtigt sind Beamte,Richter und deren Kinder, Versorgungsempfänger (Pensionäre), und Witwen/Witwer, Waisen und Halbwaisen.
Was ist die "Beihilfe"? Und wie funktioniert die Krankenversicherung für Beamte? Was gibt es zu beachten?
Berücksichtigungsfähige Angehörige
Auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Einkommen) können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten.
Kinder sind berücksichtigungsfähige, solange sie im Familienzuschlag (analog Kindergeld) berücksichtigungsfähig sind; allerdings längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wofür gibt es Beihilfe und wie hoch ist sie?
Beihilfe wird für Krankheitsfälle, Rehabilitation, Pflege und bei Tod des Beihilfeberechtigten gewährt. Das bedeutet, der Dienstherr beteiligt sich prozentual an den angefallenen Kosten. Für den Bund und alle Bundesländer (außer Hessen und Baden Württemberg) liegen die Erstattungssätze zwischen 50% und 80%. Allerdings wurde das Leistungsniveau der Beihilfe in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen, so dass nicht alle Arzt- und Behandlungskosten abgedeckt sind.
Zusätzliche private Vorsorge notwendig
Da der Dienstherr nur einen Teil der Kosten übernimmt, ist es notwendig, den Rest privat abzusichern. Beispielsweise zahlt die Beihilfe bei einer neuen Brille oder das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus nichts dazu (Achtung: da jedes Bundesland und der Bund eine eigene Beihilferegelung haben, kann es regionale Unterschiede in den Leistungen geben) Die privaten Krankenversicherungen bieten genau auf Beamte und die Beihilfe abgestimmte Vorsorgelösungen an: Die sogenannten "Beihilfeergänzungstarife"; also Versicherungspakete, die die Zuzahlungen reduzieren; beispielsweise bei Sehhilfe, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen. Allerdings können Sie einen solchen Ergänzungstarif nur bei der Versicherung abschliessen, bei der Sie auch den Haupt- bzw. Grundtarif abgeschlossen haben - gleiches gilt im übrigen auch für die Tarife, die Leistungen im Krankenhaus (1 oder 2-Bett-Zimmer, privatärztliche Behandlung usw.)
Anderes Bundesland - andere Beihilfe
Was das Thema Beihilfe so kompliziert macht: Fast jedes Bundesland hat seine eigene Beihilfeordnung. Viele Dinge ähneln sich, teilweise gibt es aber in den Leistungen gravierende Unterschiede . Was im Krankheitsfall konkret zugezahlt werden muss, ergibt erst ein Blick in die entsprechenden Beihilfeverodnungen.
Sonderfall: Bundes-/Landes-Polizeibeamte
Bundes-bzw. Landespolizeibeamte sowie Justizvollzugsbeamte erhalten die sogenannte "freie Heilfürsorge" was bedeutet, dass der Dienstherr ihre kompletten Krankheitskosten, da angenommen wird, dass sich diese Personengruppe aufgrund des höheren Berufsrisikos nur schwer und zu hohen Beiträgen selbst versichern könnte. Die Familienangehörigen erhalten allerdings Beihilfe nach der entsprechenden Bundes- bzw. Länderregelung.
Die Heilfürsorge endet beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bzw. Eintritt der Dienstunfähigkeit.
Die Beihilfe im Schaubild - schnell erklärt:
Vorsicht bei Vertragsumstellungen oder Ergänzungen
Haben Sie einen Vertrag, der vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurde, haben sie wahrscheinlich noch einen sogenannten "Unisex"-Vertrag. Das bedeutet, dass bei der Prämenkalkulation noch zwischen Männern und Frauen unterschieden wurde, was zur Folge hatte, dass Beiträge für Männer früher deutlich günstiger waren, als die Frauenbeiträge. Dies wurde geändert, seit dem 21.12.2012 gibt es nur noch die sogenannten Unisexverträge.
Das Problem: Bei einigen Versicherern können Sie Bisex-Hauptvertrag NICHT mit Unisex-Ergänzungstarif aufstocken; Sie müssen also den Hauptvertrag auf Unisex umstellen. Dies sollten Sie gut überlegen, ein Wechsel zurück ist dann nämlich nicht mehr möglich.
Das Beamte etwas anders abgesichert sind, als die anderen Bürger ist vielen nicht bekannt; Beamte beziehen in der Regel Beihilfe - das bedeutet, ihr Dienstherr beteiligt sich prozentual an den Krankheitskosten.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen, denn es gibt auch Beamte, die Anspruch auf die sogenannte "freie Heilfürsorge" haben. Welche Beamte diesen Anspruch haben und was diese freie Heilfürsorge genau ist, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Viele deutsche Beamte im Sicherheitsbereich - also z.B. Feuerwehr- oder Polizeibeamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge also die komplette Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherrn, wobei sich bei der Beihilfe der Dienstherr nur zu einem gewissen Prozentsatz beteiligt.
Freie Heilfürsorge für Beamte der Bundespolizei, Polizei und Berufsfeuerwehr
Heilfürsorgeberechtigt sind Beamte der Bundespolizei, Polizei und Berufsfeuerwehr; also Personengruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Risiken besonderen Schutz benötigen.
Wer tatsächlich Anspruch auf Heilfürsorge hat, hängt von der genauen Tätigkeit und dem Dienstherrn ab.
Heilfürsorge erhalten übrigens nur die Beamten, ihre Angehörigen hingegen sind beihilfeberechtigt.
Heilfürsorge entpricht etwa der gesetzlichen Krankenversicherung
Dabei entspricht die freie Heilfürsorge in den Leistungen etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Bedeutet also im Umkehrschluss, dass derjenige, der optimalen Schutz möchte, sich mittels ergänzenden Zusatztarifen versichern muss.
viele unterschiedliche Heilfürsorgebestimmungen
Die Heilfürsorge ist in den jeweiligen Heilfürsorgebestimmungen geregelt - und da gibt es natürlich nicht nur eine, sondern für jedes Bundesland, jedes Stadt/ Gemeinde, jede Berufsgruppe, eine eigene Heilfürsogebestimmung.
Im Prinzip hat jeder Heilfürsorgeberechtigte die gleichen Versorgungslücken, wie ein gesetzlich Krankenversicherter, insbesondere in den Bereichen
Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt
Die Heilfürsorge läuft nicht unbegrenzt und endet in folgenden Fällen:
Nach dem Ende der Heilfürsorge folgt der Anspruch auf Beihilfe. Hierbei übernimmt der Dienstherr einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten, wobei der Beihilfesatz anhängig vom Bundesland bzw. des Familienstandes ist. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, eine Beihilfe-Anwartschaft abzuschliessen.
Beispiel: Bekommt der Polizeibeamte nach Ende der Dienstzeit 70% Beihilfe, übernimmt der Dienstherr 70% der Krankheitskosten - die restlichen 30% muss der Beamte privat absichern; in der Regel über eine enstprechende Versicherung. Und hier sollte man schon in jungen Jahren - am besten bei Dienstantritt - eine sogenannte Anwartschaft abschliessen, um sich die Gesundheitsprüfung im Alter zu ersparen.