Krankentagegeldversicherung
Wenn Du aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig bist, erhälst Du von Deinem Arbeitgeber den Lohn für maximal sechs Wochen weitergezahlt. Für gesetzlich Versicherte folgt danach das Krankengeld. Krankengeld und Krankentagegeld sind eng miteinander verknüpft und bauen aufeinander auf.
Was es hierbei zu beachten gibt, erfahrt Ihr hier.
Wer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und durch Krankheit arbeitsunfähig, ist, bekommt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit von seiner gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld, da die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in der Regel nach der 6. Woche der Krankheit ausläuft.
Kein Anspruch auf das Krankengeld haben übrigens familienversicherte Personen und Selbstständige, die in der GKV freiwillig versichert sind. Um als Selbstständiger auch Krankengeld beziehen zu können, muss man einen erhöhten Beitrag zahlen - also quasi das Krankengeld darüber extra absichern.
Am Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung bekommt der Arbeitgeber einen Vordruck für die Verdienstbescheinigung von der Krankenkasse zugeschickt, die der Arbeitgeber ausfüllen und an die Kasse zurückschicken muss. Das ganze soll ab 1.Januar 2022 sogar voll digital funktionieren...
Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich. Läuft also eine Krankschreibung ab, muss man spätestens am nächsten Tag wieder zum Arzt, um sich eine neue Krankschreiben zu holen, damit diese lückenlos ist.
Die Höhe das Krankengeldes beträgt: 70% vom Brutto, allerdings nicht mehr als 90% vom Netto. Der niedrigere der beiden Werte ist dann maßgebend für das Krankengeld. Hiervon werden dann noch die Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherungen abgezogen.
Wichtiger Hinweis: Wer über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 5362,50EURO p.Monat) hat eine größere Verdienstausfalllücke, da das Krankengeld bis maximal zur JAEG bezahlt wird.
Um diese Lücken abzusichern, kann man ein sogenanntes Krankentagegeld bei einem privaten Krankenversicherer abschliessen.
Krankengeld wird maximal 78 Wochen gezahlt - abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Die 78 Wochen gelten für Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung. Bei einer anderen Erkrankung wird 78 weitere Wochen Krankengeld gezahlt.
Policenschreck-VLOG:
Krankentagegeld und BU
Das Krankengeld ist erstmal grundsätzlich steuerfrei - allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bedeutet, es muss in der Steuererklärung angegeben werden und wird zu den Einkünften hinzugezählt die wiederum dann mit dem entsprechenden Steuersatz versteuert werden. Auf das Krankengeld selber fallen hingegen keine Steuern an.
Nach 78 Wochen läuft das Krankengeld definitiv aus. Ist nach diesen 78 Wochen die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt, steht eine Erwerbsunfähigkeit in Raum. Eventuell muss eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden, die nur ein Bruchteil des ursprünglichen Einkommens abdeckt. Wer sich hier besser absichern will, benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine der BU entsprechenden Absicherung.