Raus aus der PKV

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist - zumindest in den Anfangsjahren - eine tolle Sache: Die Beiträge sind günstig, man ist Single und muss weder an Frau und Kinder denken und krank ist man eh nie. Aber anstatt das gesparte Geld auf die hohe Kante zu legen für die Zeit, wo die Beiträge ansteigen und man nicht mehr so gesund wie früher ist, hört man schon hin und wieder von Bekannten und Kunden, die schon langjährig privat versichert sind Fragen wie: "Sag mal, kennst Du einen Weg, wie ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkomme? Ist mir doch etwas zu teuer geworden..." Die Wege zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind überschaubar und auch nur Ausnahmefälle. Dennoch gibt es die ein oder andere Möglichkeit: 

Als Angestellter: Einkommen unter JAEG

 

Die einfachste Möglichkeit ist es, als Angestellter das Einkommen zu reduzieren. Dies kann man unter anderem durch eine geringere Arbeitszeit erreichen. Möglich wäre dies beispielsweise, wenn man Teilzeit arbeiten würde Eine andere Möglichkeit wäre der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) , da die Beitrage für die bAV von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden. Auf alle Fälle muss Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinken, damit Sie wieder in der GKV versicherungspflichtig werden. Für 2022 bedeutet dies, dass Ihr Einkommen unter 64.350  Euro liegen muss. Bei sehr hohen Einkommen funktioniert dies aber nicht, da sie maximal 3.384 € umwandeln dürfen. (Stand 2022)

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Sabbatical einzulegen. Hierbei müssen aber zwei Bedingungen erfüllt werden, damit der Wechsel in die GKV klappt: Das Sabbatical muss mindestens 12 Monate dauern und der Arbeitnehmer muss einen gesetzlichen Anspruch auf diese unbezahlte Auszeit haben - allerdings gibt es so einen rechtlichen Anspruch in der freien Wirtschaft kaum.

 

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Als Selbstständiger: Sich anstellen lassen

 

 Die oben beschriebenen Möglichkeiten funktionieren natürlich nur als Angestellter. Als Selbstständiger müssen Sie schon etwas tiefer in die Trickkiste greifen: Eine Möglichkeit ist, dass Sie sich anstellen lassen; die Tätigkeit muss der Hauptberuf sein und Sie müssen mehr als 450 Euro verdienen; die selbstständige Tätigkeit kann als Nebenberuf fortgeführt werden. Damit der Angestelltenjob als Haupterwerbsquelle anerkannt wird, muss er sowohl den Hauptteil der Arbeitszeit, als auch der Einnahmen ausmachen.  In Zahlen bedeutet dies mehr als 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche und mehr als die halbe Bezugsgröße (West: 1.645 Euro / Ost: 1575 Euro) als Bruttoeinkommen.

Greift dieser Möglichkeit nicht, gibt es noch die Möglichkeit, wenn der Ehepartner noch in der GKV versichert ist, im Falle einer Betriebsaufgabe versicherungspflichtig zu werden. Somit können Sie beitragsfrei in der Familienversicherung des Ehepartners versichert sein und einer Mini-Job-Tätigkeit mit maximal 450 Euro pro Monat nachgehen. 

 

Arbeitslos werden / Jobwechsel

 

Auch eine Möglichkeit, wieder versicherungspflichtig in der GKV zu werden: Arbeitslos werden. Dies ist für Angestellte der sicherste Weg zurück in die GKV, da sobald man sich arbeitslos meldet, man auch gesetzlich versichert ist - es sei denn, dass man sich irgendwann von der Versicherungspflicht hat befreien lassen; dies gilt dann nämlich immer und ist nicht umkehrbar.

 

Letzte Möglichkeit: Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland und dort versicherungspflichtig werden

 

Die letzte Möglichkeit, der PKV zu entkommen hat man, wenn man im Ausland eine Tätigkeit aufnimmt. Dann ist man dort versicherungspflichtig. Achten Sie aber darauf, dass Sie nicht von ihrem bisherigen Arbeitgeber "entsandt" werden; in diesem Fall bleiben Sie weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Darüber hinaus ist wichtig, dass der Versicherte auch tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert und nicht beispielsweise über eine Scheinadresse gemeldet ist. Wechsel in die GKV über das Ausland werden übrigens streng durch das Bundesamt für Soziale Sicherung kontrolliert, da diese Möglichkeit in der Vergangenheit stark missbraucht wurde.

 

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Welche Risiken drohen beim Wechsel zurück in die GKV ?

Generell scheint ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung einfach: Der PKV-Vertrag wird gekündigt und die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse beantragt.Neben der Tatsache, dass nicht jeder auch unbedingt aus der PKV wieder herauskommt (Stichwort Befreiung von der Versicherungspflicht), muss dem alten Versicherer (hier: PKV) der sogenannte Folgeversicherungsnachweis (stellt die neue Krankenkasse aus) vorgelegt werden, damit der alte Versicherer einen auch entlassen kann. Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt, weil man es einfach vergisst oder die Krankenkasse sie Bescheinigung nicht rechtzeitig erstellt, bleibt man bei seinem alten Versicherer versichert. Und hier beginnt dann womöglicher Weise das Problem:

 

Zurück in den alten Tarif: Geht nicht

 

Kraft Gesetz geht bei Nichtvorlage des Folgeversicherungsnachweises der Versicherte wieder zurück in die PKV, die ihn auch aufnehmen muss; allerdings nicht in seinem alten Tarif und zu den alten Konditionen. Der alte Tarif wurde ja gekündigt und der Versicherer muss ihn nicht wieder aufnehmen; eventuell nach einer erneuten Gesundheitsprüfung mit allen Konsequenzen wie höherer Beitrag oder Risikozuschlag oder gar Leistungsausschluss. Ist eine Annahme in einem regulären Tarif nicht möglich, bleibt nur der Basistarif seines Versicherers aufgenommen werden, wobei hier der Beitrag auf den Höchstsatz der GKV begrenzt ist. Das bedeutet: Im schlechtesten Fall ist man schlechter versichert und zahlt mehr als vorher.

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Wechsel zurück eher die Ausnahme, als die Regel

 

 

Trotz der oben aufgeführten Möglichkeiten, ist ein Wechsel zurück eher die Ausnahme als die Regel und mit vielen Stolpersteinen versehen. So ist beispielsweise eine Rückkehr nach dem 55. Geburtstag nur möglich, wenn man in den vergangenen 5 Jahren zuvor mindestens einen Tag in der GKV versichert war. Somit kommen die oben beschriebenen Möglichkeit für viele langjährige Privatversicherte nicht in Frage. Auch wenn Sie sich irgendwann einmal von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, ist der Weg zurück in die GKV verbaut.

 

Verlust der Altersrückstellungen

 

 

Sind Sie langjährig versichert, haben Sie in vielen Beitragsjahren Altersrückstellungen angesammelt, die dafür sorgen sollen, dass Ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht oder nur moderat steigen. Diese Rückstellungen wären bei einem Wechsel zurück in die GKV verloren. Tipp an dieser Stelle: Wenn Sie zurück in die GKV wechseln, wandeln Sie Ihre Krankenversicherung in eine Zusatzversicherung, z.B. fürs Krankenhaus mit Privatärztlicher Behandlung und 1- oder 2-Bett-Zimmer um; die Altersrückstellungen verbilligen den Zusatztarif uns Sie kommen möglicherweise auch um eine Gesundheitsprüfung herum. 

 

Die 9/10-Regelung

 

Viele PKV-Versicherte möchten in die GKV zurück, um im Alter Mitglied der Krankenversicherung der Rentner ( KVdR) zu werden. Dies gelingt aber nur Versicherten, die die 9/10- Regelung erfüllen. 

Hierbei ist entscheidend, dass der Versicherte die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt hat. In der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens bis zum Rentenantrag muss man mindestens 90 Prozent dieser Zeit in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied gewesen sein. Dies ist nur der Fall, wenn man:

- gesetzlich pflichtversichert war,

- freiwillig gesetzlich versichert war,

- familienversichert war.

 

Andernfalls wird man freiwilliges Mitglied der GKV, was wiederum bedeutet, dass für die Berechnung des Beitrages alle Einnahmen herangezogen werden, was ebenso teurer werden kann, als die weitere Mitgliedschaft in der GKV.

 

 

Fazit: Ist die PKV im Laufe der Jahre zu teuer geworden, kommt der Wechsel zurück in die PKV nicht für viele Kunden in Frage. Insbesondere die Regelung, dass ab 55jährige in den vergangenen 5 Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert gewesen sein muss, schränkt die Zahl der potentiellen Interessenten stark ein. Für alle anderen Sie die oben beschriebenen Möglichkeiten eine Alternative, die allerdings auf Sinnhaftigkeit geprüft werden müssen.

 

Und in diesem Zusammenhang noch ein Bitte: Einige der hier vorgestellten Wege, um die PKV zu verlassen, sind sehr komplex und nicht einfach umzusetzen. Um Rechtssicherheit zu haben, kontaktieren Sie Experten, die sich in dieser Bereich auskennen.

Thomas Renker - Versicherungsmakler Rüsselsheim - Private Krankenversicherung