Zu den Reiseversicherungen zählen die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktritts-, die Reiseabbruch- und die Reisegepäckversicherung. Die wichtigste dieser Versicherungen ist mit Sicherheit die Auslandsreisekrankenversicherung.
Reiseversicherungen sind oftmals auch in Kreditkarten inkludiert. In diesem Beitrag erkläre ich Dir die einzelnen Versicherungen - Du erfährst, worauf die bei den einzelnen Versicherungen achten musst und wie sinnvoll sie sind. Auch was es bei den inkludierten Versicherungen bei Kreditkarten zu beachten gibt, erfährst Du hier. Darüber hinaus kannst Du auch Reiseversicherungen vergleichen und direkt abschliessen.
Auslandsreisekrankenversicherung wichtigster Schutz
Fast schon obligatorisch ist die Auslandsreisekrankenversicherung, wenn Sie Ihre Ferien im Ausland verbringen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich im europäischen Ausland oder in Übersee aufhalten. Zwar gibt es innerhalb der EU ein Sozialversicherungsabkommen dass dafür sorgt, dass auch im Ausland angefallene Krankheitskosten von der heimischen Krankenkasse ersetzt werden, allerdings werden nur Kosten in der Höhe erstattet, wie sie auch in Deutschland angefallen wären - unter Umständen bleiben Sie auf einer hohen Rechnung sitzen. Großes Risiko besteht dabei unter anderem bei Kreuzfahrten, da die Bordhospitäler mit Ihnen komplett privat abrechnen, wobei es auch noch darauf ankommt, unter welcher Flagge ihr Schiff fährt.
Übrigens: Der Krankentransport ist in KEINEM Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert - hier benötigt man zwingend eine Auslandsreisekrankenversicherung.Der Rücktransport kann über einen Linienflug erfolgen, möglich ist aber auch der Einsatz eines Ambulanzjets mit eigenem Ärzteteam, was die zum teil sehr hohen Kosten plausibler erscheinen lässt. Welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, die im Ausland erbracht werden, erfahrt Ihr hier.
Längere Auslandsaufenthalte
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, beispielsweise wegen einem Studium oder einer Entsendung vom Arbeitgeber, benötigt auch im Ausland Krankenversicherungsschutz. Hier gibt es aber Unterschiede zu urlaubsbedingten Aufenthalten - mehr Informationen findet Ihr hier.
Rücktransport muss mitversichert sein!
Bei Ihrer Auswahl der richtigen Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie darauf achten, dass der Rücktransport nach Deutschland versichert ist. Dabei ist wichtig, dass dass auch geleistet werden muss, wenn der Transport medizinisch nicht notwendig, sondern nur "sinnvoll" ist - je nach Urlaubsland fallen sehr hohe Kosten an.
Der Rücktransport kann über einen Linienflug erfolgen, möglich ist aber auch der Einsatz eines Ambulanzjets mit eigenem Ärzteteam, was die zum teil sehr hohen Kosten plausibler erscheinen lässt. Einige Kostenbeispiele zeigt die nebenstehende Grafik.
Reiserücktrittskostenversicherung - sinnvoller Schutz
Ein Horroszenario: Der gebuchte Urlaub, auf den man sich schon so lange gefreut hat, kann nicht angetreten werden: Krankheit, Todesfall in der Familie, Unfall oder ein elementarer Schaden am Eigentum (Feuer, Leitungswasser) können zur Absage einer Reise führen. In der Regel fallen aber Stornokosten an - je kürzer der Reisetermin ansteht, desto höher die Kosten: Maximal 80-95% kann Sie eine Absage im schlimmsten Fall kosten.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung macht allerdings nur bei teuren Reisen richtig Sinn: Teure Kreuzfahrten oder Flugreisen nach Übersee kommen hierfür in Betracht und nicht der Wochenendurlaub in der Eifel.
Die Deutschen verreisen gerne und viel. Bei Reisen in Deutschland ist die Gesundheitsversorgung kein Problem - hier zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in jedem Fall. Doch überquert man schon die Grenze ins europäische Ausland, ist es nicht mehr ganz so einfach: Hier werden nicht mehr alle Kosten übernommen. Richtig teuer wird es darüber hinaus im außereuropäischen Ausland - vor allen Dingen in den USA. Hier ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung fast schon obligatorisch, um im Krankheitsfall nicht auf einem Berg von Kosten sitzenzubleiben. Auslandsreisekrankenversicherung kosten nicht viel - helfen aber im Ernstfall enorm weiter. Warum man insbesondere auf Kreuzfahrten nicht auf eine Auslandsreisekrankenversicherung verzichten sollte, erfahrt Ihr hier.
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist auch überaus sinnvoll. Sie greift, wenn Ihr eine Urlaubsreise aus gesundheitlichen oder dringenden persönlichen Gründen kurzfristig nicht antreten könnt. Insbesondere bei Kreuzfahrten sind die Stornokosten fast so hoch wie die eigentlichen Kosten der Reise. Deswegen ist der Abschluss eines solchen Vertrages, insbesondere bei teuren Reisen, fast schon ein Muss.
Reiseabbruchversicherung
Nicht weniger wichtig ist die Reiseabbruch-versicherung. Diese tritt ein, wenn man eine Urlaubsreise bereits begonnen hat und diese aus gesundheitlichen Gründen oder einem persönlichen Notfall (beispielsweise ein Todesfall in der Familie) abbrechen muss. Hier bekommt man die Kosten der Reise, abzüglich der genossenen Urlaubstage, ersetzt. Ein schönes Beispiel, wofür man eine solche Versicherung braucht, findet sich hier
Reisegepäckversicherung
Oft im Paket wird auch die Reisegepäckversicherung angeboten. Insbesondere, wenn man teures Gepäck hat, denkt man über einen Abschluss nach. Allerdings sind viele Fälle von der Außenversicherung der eigenen Hausratversicherung abgedeckt; viele Ausschlüsse bei der Reisegepäckversicherung machen einen Abschluss aber eher unsinnig.
Ende 2015 kursierte im Internet, Zeitungen und Fernsehen die Geschichte des 86jährigen Rentners, der von einem großen und bekannten deutschen Kreuzfahrtunternehmen aufgrund seines Gesundheitszustandes vor dem Ablegen von Bord gebeten wurde und einen Großteil des Reisepreises dennoch bezahlen sollte.
Der Mann hatte über ein Reisebüro für sich alleine eine Nordkap-Kreuzfahrt für knapp 5.300 Euro gebucht, zwar eine Reiserücktrittskostenversicherung, aber keine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. Ohne jetzt das Verhalten des Reiseunternehmens moralisch und juristisch zu beurteilen, sollten wir uns mal die Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungen anschauen.
Wenn der Antritt der Reise unmöglich wird
Die Reiserücktrittskostenversicherung kennen viele: Oft wird sie bei der Buchung der Reise gleich mitverkauft. Sie leistet, wenn VOR Antritt der Reise diese aus triftigen Gründen storniert werden muss, wobei die Stornokosten je nach Reiseveranstalter und Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich hoch sein können - bei Kreuzfahrten können die Stornokosten bis zu 95% des Reisepreise betragen.
Triftige Gründe können eine Erkrankung des Versicherten (eines Angehörigen) ein Todesfall in der Familie, wichtige Termine (Gerichtsverhandlung, Wiederholung einer Prüfung), oder auch eine Verspätung bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sein. Eine genaue Auflistung finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Für unseren Fall kommt die Reiserücktrittskostenversicherung nicht zur Anwendung, da bei einer Kreuzfahrt die Reise als angetreten gilt, wenn man das Schiff betritt.
Reiseabbruchversicherung - Wenn während der Reise etwas passiert...
Eine Reiseabbruchversicherung tritt ein, wenn während der Reise ein Grund eintritt, der eine sofortige Rückreise notwendig und sinnvoll macht. Dies kann z.B. ein Unfall oder eine Erkrankung während der Reise sein (Versicherter oder naher Angehöriger). Auch ein Todesfall in der Familie oder ein Einbruch zu Hause können ein Grund für ein vorzeitiges Reiseende darstellen. Die Versicherung erstattet den anteilmässigen Reisepreis für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Allerdings tritt eine solche Versicherung nur bei Ereignissen ein, die entweder vor Reiseantritt unbekannt waren oder noch nicht vorlagen. Aus diesem Grund ist es auch äußerst zweifelhaft, ob dem Rentner aus unserem Beispiel eine solche Versicherung weitergeholfen hätte, da er ja wegen seines allgemeinen Gesundheitszustandes von Bord gebeten wurde.
Fazit: Beide Versicherungen sind nützlich und sinnvoll und vor allen Dingen bei teuren, schon lange vorab gebuchten Reisen zu empfehlen.
Vorsicht bei der Onlinebuchung
Sollten Sie Ihren Urlaub online buchen, achten Sie darauf, dass Sie nicht unbeabsichtigt Versicherungen abschliessen. Zum einen kann es sein, dass Sie diese Zusatzprodukte bereits haben, anderseits ist in der Regel ein separater Abschluss solcher Verträge deutlich günstiger, als wenn das direkt mit der gewünschten Reise gebucht wird. Übrigens: Einen Onlinevergleich zu allen Versicherungen zum Thema "Reise" finden Sie auch bei uns auf unserer Homepage: Vergleich Reiseversicherungen.
Oft wird sie angeboten, Nutzen hat Sie kaum: Die Reisegepäckversicherung. Die Fälle, wo sie greift, kann man an einer Hand abzählen - oft ist der Verlust des Gepäcks auch über die Hausratversicherung abgedeckt. Selbst in dem Fall, dass die Reisegepäck zu spät am Urlaubsort ankommt und man gezwungen ist, sich eine neue Garderobe zuzulegen, ist die Entschädigungsleistung begrenzt - hier leistet in der Regel auch der Verursacher der Verspätung des Gepäcks . Allenfalls ist ein solcher Vertrag etwas für Leute, die auf Nummer sicher gehen möchten und alles und jeden absichern möchten.
Fazit:
Obligatorisch für jeden Auslandsreisenden ist die Auslandsreisekrankenversicherung: Sie erspart im Krankheitsfall viel Ärger und Kosten. Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung kann Sinn machen. Eine Reiseabbruchversicherung ist selten von Nöten und eine Reisegepäckversicherung in 90% der Fälle unnötig.