Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Besitzer eine Immobilie müssen für Schäden haften, die anderen unbeabsichtigt zugefügt werden.

Oft ist der Schutz vor Ansprüchen in der Privathaftpflicht inkludiert. In welchen Fall der Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll ist, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

 



Als Besitzer eines Einfamilienhauses, welches Ihr selber bewohnt, langt in der Tat die Privathaftpflichtversicherung, die dieses Risiko miteingeschlossen hat.

Anders sieht es aus, wenn Ihr in diesem Haus noch eine Wohnung vermietet - hier wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.

 

Wer benötigt alles eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

 

  • Besitzer von Mehrfamilienhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern (wenn man also nicht selber drin wohnt)
  • Besitzer von unbebauten Grundstücken
  • Besitzer von Einfamilienhäusern mit vermieteter Einliegerwohnung (oberes Beispiel)

Was soll denn schon groß passieren?

 

Auch dies hört man hin und wieder im Kundengespräch. Dabei gibt es einige Dinge, für die der Eigentümer haften muss, wenn sie denn eintreten.

So z.B. der Klassiker, wenn im Winter ein Passant auf dem Gehweg vor dem Haus ausrutscht und sich verletzt - oder ein Eiszapfen, der vom Dach herabfällt und ein Auto beschädigt. Aber auch umgestürzte Bäume und lose Gehwegplatten können bei anderen Leuten zu einem Schaden führen.

Versicherungsmakler Rüsselsheim - Thomas Renker - Policenschreck - Privathaftpflicht