Hundehalterhaftpflicht

In der Privathaftpflicht inkludiert sind nur zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Hasen versichert. Ist man Halter eines Hundes, benötigt man eine extra Hundehalterhaftpflichtversicherung, die in manchen Bundesländern sogar Pflicht ist - nicht nur für Kampfhunde.

Gleiches trifft auch auf Halter von Pferden zu; auch diese benötigen eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Hunde sind im Gegensatz zu Katzen und anderen kleinen Haustieren nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen und benötigen einen eigenen Versicherungsvertrag. In einzelnen Bundesländern (Hamburg,Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Berlin) ist der Abschluss eines solchen Vertrages Pflicht - bei Nichtbeachtung drohen Strafen.

 

 https://youtu.be/Djd0laVCoAs


Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In den Vergleichen sind nicht alle im Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife abgebildet, weshalb es sich hierbei um eine entsprechend eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl handelt. Grund für diese eingeschränkte Auswahl ist, dass manche Versicherer nicht oder nur eingeschränkt am Vergleich teilnehmen, weil sie entweder keine Tarifdaten oder Preise zur Verfügung stellen können, oder auf eigenen Wunsch nicht gelistet werden wollen oder nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.

 

Warum braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

 

 

 Laut §833 BGB muss ein Tierhalter für den Schaden aufkommen, den sein Tier verursacht, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haben Sie keinen entsprechenden Haftpflichtvertrag, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. 

Durch einen Tierhalterhaftplichtvertrag sind Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschaden abgesichert

 

Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man einem anderen Menschen zufügt. Allerdings können nicht nur wir für einen solchen Schaden sorgen, sondern auch unsere Haustiere: Die Katze, die mit ihren Krallen Nachbars Auto verkratzt oder der Hund, der einen Fahrradfahrer beisst. Für diese Schäden muss dann der Halter der Tiere aufkommen - blöd nur, wenn man keine entsprechende Haftpflichtversicherung hat, denn nicht alle Hausgenossen, die in deutschen Haushalten zu finden sind, sind standardmässig auch in der Privathaftpflicht miteingeschlossen.

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