Eine Finca auf Mallorca oder eine Almhütte in den Tiroler Bergen: Ein Ferienhaus ist ein tolle Sache. Allerdings gibt es hier ein paar Dinge zu beachten, den das Ferienhaus ( und Inhalt ) kann man nicht so einfach versichern, wie die Wohnung oder das Haus, in dem man normalerweise lebt...
"Normale" Versicherungen steigen bei Ferienimmobilien aus
Der ein oder andere wird es schon festgestellt haben: Wer versucht, seine Ferienimmobilie mit einer "normalen" Versicherung abzusichern, wird Probleme bekommen; der mitunter lange Leerstand und damit das höhere Schadensrisiko lassen viele Versicherer davor zurückschrecken, Ferienimmobilien Versicherungsschutz anzubieten.
Glücklich ist der, der noch einen Altvertrag hat, bei dem das alles kein großes Problem darstellt.
Alle anderen müssen sich Alternativen suchen, die allerdings am Markt nicht so leicht zu finden sind.
Spezialanbieter für die Versicherung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
Die "normalen" - also der Masse bekannten - Versicherungen halten sich aus diesem Geschäft weitestgehend raus. Dies ist eine Domäne von Spezialversicherern wie beispielsweise Hiscox .
Problematisch wird es, wenn das Ferienhaus vermietet wird und durch einen Schaden dies nicht möglich ist. Dieser Einnahme Ausfall wird nur zum Teil ersetzt - und zwar die ortsübliche Miete, allerdings nicht den entgangenen Gewinn. Wer dieses Risiko nicht tragen will oder kann, da die Immobilie finanziert ist und die Einnahmen benötigt, kann hierzu eine Vertragsausfallversicherung abschliessen.
Krach mit dem Mieter des Ferienhauses: Ein Fall für die Rechtsschutzversicherung
Wenn wir schon beim Thema "Vermieten von Ferienhäusern" sind: Hin und wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und den Gästen - beispielsweise, weil Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden. Oftmals wollen die Gäste diesen Schaden nicht begleichen. Das ist dann ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung. Die springt übrigens auch dann ein, wenn die Mieter ihre Buchung kurzfristig stornieren, bevor eine Anzahl geleistet wurden.
Aber auch der Vermieter kann Fehler machen: Beispielsweise, indem er die Immobilie aus Versehen doppelt vermietet und hieraus Schadensersatzansprüche des Urlaubers entstehen.