Wenn der Lebenspartner verstirbt, haben die Hinterbliebenen häufig Ansprüche auf Renten- bzw. Todesfallleistungen. Welche Formen der Hinterbliebenenabsicherung es gibt, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
Die Witwenrente
Nach dem Tod des Ehepartners zahlt die deutsche Rentenversicherung dem hinterbliebenen eine sogenannte Witwen- bzw. Witwerrente. Hinterbliebene sollten deshalb genau prüfen, ob sie Anspruch auf diese Leistungen haben. Um die Witwenrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der/Die Verstorbene hat bereist eine gesetzliche Altersrente bezogen oder war mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
- Oder: Der/Die Verstorbene bezog eine Erwerbsminderungsrente
- Ehedauer: Mindestens ein Jahr (gilt nicht für Ehen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden
Große oder kleine Witwenrente - Wo ist der Unterschied ?
Hinterbliebene erhalten entweder die große oder die kleine Witwen-/Witwerrente . Ehepartner, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen. Bei Paaren, die davor geheiratet haben, liegt die große Witwenrente bei 60 Prozent. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die hinterbliebene Person die Witwen-/Witwerrente erhält:
- mindestens 47 Jahre alt
- oder: vermindert erwerbsfähig
- oder: für ein minderjähriges Kind sorgen
Ist keiner dieser Punkte zutreffend, erhält die Person die kleine Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwenrente ist deutlich geringer und wird auch nur für n zwei Jahre gezahlt.
Wichtig: Staatliche Hinterbliebenenrenten werden auf das Einkommen der Witwe bzw. des Witwers angerechnet.
Was gilt für Waisenrenten ?
Auch Kinder der/des Verstorbenen bekommen eine Hinterbliebenenrente: Die sogenannte Waisenrente. Beim Tod beider Eltern werden 20 Prozent der Rente gezahlt, die das verstorbene Elternteil bekommen hätte (Vollwaisenrente) . Beim Tod eines Elternteils werden 10 Prozent gezahlt (Halbwaisenrente)
Private Vorsorge: Die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist der "Klassiker" unter den Hinterbliebenenabsicherungen. Im Gegensatz zu einer "normalen" Lebensversicherung, werden bei einer Risikolebensversicherung keine Beiträge gespart, so dass am Ende eine Versicherungssumme zur Auszahlung ansteht. Vielmehr bekommt man bei einer Risikolebensversicherung nur in dem Fall Geld ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt. Mit der ausgezahlten Versicherungssumme können die Hinterbliebenen beispielsweise den Hauskredit ablösen, ihre finanziellen Verpflichtungen weiter erfüllen oder den Kindern die Ausbildung sichern. Der Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung wird im Übrigen nicht auf das aktuelle Einkommen angerechnet.
Wichtig: Bei verheirateten Paaren fällt aufgrund der Freibeträge faktisch keine Erbschaftssteuer an ( Achtung: bitte den Einzelfall betrachten!) - bei unverheirateten Paaren schon, die hier die Freibeträge deutlich geringer sind.
Tipp: Um Erbschaftsteuer zu sparen, sollten sich insbesondere unverheiratete Paare "über Kreuz" versichern.
Beispiel: Der Ehemann wird Versicherungsnehmer und versichert das Leben seiner Ehefrau, die versicherte Person ist. Im Fall des Todes der Ehefrau wird aufgrund der Versicheurngsnehmereigenschaft des Ehemanns keine Erbschaftssteuer fällig.
Private Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit
Auch eine private Rentenversicherung kann zur Hinterbliebenenabsicherung eingesetzt werden. Zwar ist eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge für die versicherte Person gedacht - allerdings kann man bei Beantragung auch eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren. Das bedeutet: Verstirbt der Rentenbezieher in der Verrentungsphase, wird die Rente die vereinbarte Rentengarntiezeit gezahlt, auch wenn die versicherte Person bereits verstorben ist.
Beispiel: Hat der Versicherungsnehmer eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart und verstirbt bereits nach drei Jahren Rentenbezug, wird die Rente noch sieben Jahre lang gezahlt.
Stirbt die versicherte Person vor Renteneintritt, wird in aller Regel das vorhandene Kapital an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Achtung: Bei Riester-und Rürup-Renten gelten hingegen andere Regeln.
ganz klassisch: Private Lebensversicherung
Ganz klassisch: Die sehr bekannte Kapitallebensversicherung hat selbstverständlich auch die Leistung im Todesfall inkludiert. Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Angehörigen die garantierte Versicherungssumme inklusive der angefallenen Überschussanteile. Eine Erbschaftssteuer fällt auf die Todesfallelistung nicht an.
Tipp: Vom Neuabschluss eines solchen Vertrages ist allerdings aufgrund der geringen Renditechancen abzuraten.